Migros darf Denner fressen – aber sie wird schwer daran zu
kauen haben. Und bei uns Kunden bleibt ein schaler Geschmack zurück.
Genau 13 Bedingungen stellt die Wettbewerbskommission (Weko) der Migros.
So wollen die Wettbewerbshüter dafür sorgen, dass der Markt im
Detailhandel weiterhin spielt. Wenigstens für die nächsten sieben Jahre.
Denn die meisten Auflagen sind so lange gültig.
Doch den Kunden bringt die Denner-Übernahme kaum etwas. Denn der
Konzentrationsgrad im Detailhandel bleibe so viel zu hoch, sagt
Wirtschaftsprofessor Manfred Bruhn, Detailhandelsexperte an der Uni Basel.
Das heisst: Es gibt nur wenig Anbieter – und damit wenig Wettbewerb. Der
Druck auf die Preise ist klein. Am Schluss bleiben nur Migros, Coop, Aldi
und Lidl übrig.
«Die Weko wollte Zähne zeigen, ohne richtig zuzubeissen», sagt der
Professor. Richtig zugebissen hätte sie, wenn sie die Fusion kurzerhand
verboten hätte. Kann sie aber nicht. Oder nur, wenn der Übernehmer, also
die Migros, den Wettbewerb vollständig ausschalten könnte. Und da hätte
Coop sicher etwas dagegen.
Immerhin erkennt die Weko eine Gefahr, sonst hätte sie gar keine Auflagen
gemacht (siehe Interview im BLICK: «Denner bleibt so der Störenfried»).
Die meisten Auflagen dienen dem Schutz der Lieferanten. Ein paar wirken
sich auch auf die Konsumenten aus. Hier sind sie:
Denner darf nicht am Cumulus-Programm der Migros teilnehmen.
Das ist für die Migros, wie damals bei der Globus-Übernahme, «gar kein
Thema». Pech für den Konsumenten: Er kann beim Sammeln von Cumulus-Punkten
nicht vom breiteren Sortiment profitieren.
Die Migros darf in der Schweiz keinen anderen
Lebensmittel-Detailhändler erwerben.
So viele gibt es eh nicht mehr. Und im Non-Food, sagt die Migros, darf sie
machen, was sie will. Den Konsumenten freuts, wenn das Angebot ein
bisschen vielfältiger bleibt.
Migros darf keine M-Budget-Geschäfte eröffnen.
Das wird sie sowieso bleiben lassen, denn es würde die bestehenden
Filialen gefährden.
Migros muss gegenüber allen Lieferanten auf Exklusivität verzichten
– also kein Konkurrenzverbot.
Das nervt die Migros ein wenig. Aber für den Konsumenten ist es ein Segen,
wenn er seine Lieblingsprodukte auch in anderen Läden findet – etwa bei
Aldi.
Migros und Denner müssen Waren, die für den Wiederverkauf bestimmt
sind, getrennt beschaffen.
Das ist betriebswirtschaftlich ein Unsinn; denn beim gemeinsamen Einkauf
lägen bessere Bedingungen drin – und deshalb günstigere Preise.
Lieferanten, die in den Jahren 2004 bis 2006 mehr als 30 Prozent
ihres Umsatzes mit Denner erzielten, können Denner weiter beliefern,
sofern Qualität und Preis stimmen.
Diese Besitzstandgarantie ist für das Unternehmen lästig. Für den
Konsumenten bleibt die Produktevielfalt erhalten. Dafür werden die Preise
kaum tiefer.
Denner darf Eigenmarkenlieferanten nur dann durch Migros-Industrien
ersetzen, wenn diese das Produkt günstiger liefern. Die Netto-Einsparungen
müssen an die Konsumenten weitergeben werden.
Das ist ärgerlich für die Produktionsbetriebe der Migros, aber kein
Hindernis, dann eben billiger zu liefern. Das kann dem Konsumenten nur
recht sein.
Ab 1. Januar 2010 kann die Migros die Abänderung dieser Auflagen
beantragen. Wenn zum Beispiel Aldi und Lidl in der Schweiz insgesamt
mindestens 250 Verkaufsstellen eröffnet haben.
In dieser Bestimmung wird der Zweck der ganzen Auflagen sichtbar: Denner
soll so lange als möglich als selbständige Einheit im Markt gehalten
werden. Bis Aldi und Lidl so weit sind, die Preisbrecherrolle von Denner
wirkungsvoll zu übernehmen.